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   LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3689/19 ER-B   

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https://dejure.org/2019,86465
LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3689/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86465)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.2019 - L 12 U 3689/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86465)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2019 - L 12 U 3689/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86465)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3689/19
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 25.07.1996, 1 BvR 638/96, NVwZ 1997, 479; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236; BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803, alle auch in juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3689/19
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 25.07.1996, 1 BvR 638/96, NVwZ 1997, 479; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236; BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803, alle auch in juris).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3689/19
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 25.07.1996, 1 BvR 638/96, NVwZ 1997, 479; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236; BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803, alle auch in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3689/19
    Die Eilbedürftigkeit der erstrebten Regelung ist regelmäßig zu verneinen, soweit Ansprüche für bereits vor Stellung des einstweiligen Rechtsschutzantrags abgelaufene Zeiträume erhoben werden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22.11.2011, L 12 AS 5199/11 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005, L 7 AS 2875/05 ER-B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2011 - L 12 AS 5199/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3689/19
    Die Eilbedürftigkeit der erstrebten Regelung ist regelmäßig zu verneinen, soweit Ansprüche für bereits vor Stellung des einstweiligen Rechtsschutzantrags abgelaufene Zeiträume erhoben werden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22.11.2011, L 12 AS 5199/11 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005, L 7 AS 2875/05 ER-B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3761/19
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3689/19
    Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit der Beschwerde, an der der Senat im Hinblick auf das Begehren der Hörgeräteversorgung Zweifel hegt, da dies beim SG nicht beantragt war (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tag, L 12 U 3761/19 ER-B), ist auch diesbezüglich ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2020 - L 4 KR 531/20
    Das vom Antragsteller beim SG nachfolgend u.a. mit dem Begehren geführte einstweilige Rechtsschutzverfahren (S 8 U 3169/19 ER), vorläufig die BK 2301 anzuerkennen, weil ihm wegen seiner Hörbeschwerden der Abbruch der Umschulungsmaßnahme drohe, weil er sich nicht richtig konzentrieren könne, blieb erfolglos (Beschluss vom 8. Oktober 2019), gleichermaßen auch die dagegen eingelegte Beschwerde beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (L 12 U 3689/19 ER-B; Beschluss vom 2. Dezember 2019).

    Soweit der Kläger meint, die Hörgeräteversorgung sei als Folge der BK 2301 erforderlich geworden und die Kosten der gewünschten Versorgung fielen, soweit sie die von der Antragstellerin zu 1 zu tragenden Festbeträge überstiegen, in die Leistungspflicht der Antragsgegnerin zu 2, weshalb die Antragsgegnerin zu 1 gemäß § 14 SGB IX insoweit in Vorleistung zu treten habe, sieht der Senat keine Anhaltspunkte für die behauptete Leistungspflicht der Antragsgegnerin zu 2. Denn diese lehnte es mit Bescheid vom 10. September 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Oktober 2019 ab, die Hörminderung des Antragstellers als BK 2301 anzuerkennen und der Antragsteller blieb in dem gegen die Antragsgegnerin zu 2 geführten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit seinem Begehren auf Anerkennung der BK 2301 bzw. Gewährung eines Hörgerätes jeweils erfolglos (S 8 U 3169/19 ER, Beschluss des SG vom 8. Oktober 2019; L 12 U 3689/19 ER-B, Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2019).

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